Informatives
Geschäftsstelle
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(Gültig ab 01. Januar 2016. Gemäß Beschluss des Präsidiums vom 24.10.2015)
ab 01.10.* | ab 01.12.* | |||
Euro | Euro | Euro | ||
Ordentl. Mitglieder | Aufnahmegebühr | 75,00 | 75,00 | 75,00 |
Jahresbeitrag | 75,00 | 37,50 | 19,00 | |
Familienangehörige (Nachweise erforderlich 1) |
Aufnahmegebühr | 37,50 | 37,50 | 37,50 |
Jahresbeitrag | 22,50 | 10,50 | 6,00 | |
Lebensgemeinschaften (Nachweise erforderlich 1/2) |
Aufnahmegebühr | 37,50 | 37,50 | 37,50 |
Jahresbeitrag | 22,50 | 10,50 | 6,00 | |
Junioren bis zum 18. Lebensjahr |
Aufnahmegebühr | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Jahresbeitrag | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
*= reduzierter Jahresbeitrag bei Aufnahme
1 = Haushaltsbescheinigung Einwohnermeldeamt
oder
2 = beide Personalausweise in Ablichtung (Vorder- + Rückseite) und Urkunde (nur bei eingetragenen Lebenspartnerschaften)
Auf Grund des Beschlusses des Präsidiums ist die Ermäßigung der Aufnahmegebühr in folgenden Fällen erlaubt:
Reduzierung der Aufnahmegebühr:
Bei Aufnahme
Die ermäßigten Aufnahmegebühren gelten 6 Monate ab Gründungsdatum.
Ein schriftlicher Antrag zur Reduzierung der Aufnahmegebühr muss bei der ersten Einreichung der Unterlagen zur SLG-Gründung gestellt werden.
Ermäßigung der Aufnahmegebühr für Einzelmitglieder ist grundsätzlich nicht möglich.