Sportpass
Informationen für bestehende Mitglieder
Informationen für bestehende Mitglieder
Schiesst ein Mitglied verschiedene Disziplinen für unterschiedliche SLGen, so ist ein Sportpass zu beantragen.
Der Sportpass gilt bis auf Widerruf oder Änderung und ist spätestens im Dezember für das Folgejahr zu beantragen.
Voraussetzung zur Ausstellung eines Sportpasses ist die Mitgliedschaft in jeder SLG, für die Wettkämpfe geschossen werden, sowie die Zustimmung des SLG-Leiters der Stamm-SLG.